
Hol- und Bringservice
Unser Hol- und Bringservice - wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Wir wissen, dass es nicht immer einfach oder komfortabel ist, Zeit für einen Werkstatttermin zu finden.
Wenn Ihr Ford eine Inspektion oder eine HU/AU benötigt, Sie aber keine Zeit haben, Ihn zu uns zu bringen, ist das kein Problem.
Mit unserem kostenlosen Hol- & Bringservice warten wir Ihr Fahrzeug, während Sie entspannt, zu Hause bleiben.
Wir vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt, holen Ihr Auto ab und bringen es in einem Top-Zustand zu Ihnen zurück.
Wenden Sie sich gerne telefonisch an uns oder nutzen Sie unsere Online Service Buchung, um Abholung und Lieferzung zu arrangieren. So einfach ist das!
Damit Sie mobil bleiben, können wir Ihnen sogar einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen, während Ihr Fahrzeug bei uns ist.
Haben Sie noch Fragen?
Wie kann ich einen Hol- und Bringservice buchen?
Nutzen Sie unsere Online Service Buchung oder rufen Sie uns gerne an.
Ist der Hol- und Bringservice kostenlos?
Ja, der Hol- und Bringservice ist ab einem Auftragswert von 150€ (inkl. MwSt.) für Sie kostenlos.
Ist es möglich lediglich einen Hol- oder Bringservice zu nutzen?
Ja, sehr gerne. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns kommen, können wir Ihnen Ihr Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten zurückbringen
oder wir holen Ihr Fahrzeug bei Ihnen ab und Sie holen es nach der Fertigstellung bei uns ab.
Können Sie mir einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen?
Gerne bringen wir Ihnen ein Ersatzfahrzeug mit, sodass Sie weiterhin mobil bleiben. Sprechen Sie uns hierzu gerne bei Terminvereinbarung an.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter 02452/9188-0 erreichen.
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
* Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z. B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.